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Die meisten GmbHs mit Belegschaft bauen zwei Stockwerke: Oben eine Firmenpension für den Gesellschafter-GF als Direktzusage mit Allianz-Rückdeckung. Unten eine Pensionskasse (renditeorientiert) oder BKV (Garantie) für die Belegschaft - bis zu 10 % der Brutto-Lohnsumme lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei.
Zusätzlich: € 300/Jahr pro Mitarbeiter:in nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG (Zukunftssicherung) - komplett ohne Lohnsteuer und ohne Sozialversicherung. Bei 8 Mitarbeiter:innen sind das € 2.400/Jahr in die Belegschaftsvorsorge, ohne Cent an Lohnnebenkosten.
1. Warum die zweistöckige Lösung Standard ist
Eine GmbH mit Belegschaft hat zwei unterschiedliche Zielgruppen für die Firmenpension - mit unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen:
| Zielgruppe | Optimaler Lösungsweg | Warum |
|---|---|---|
| Gesellschafter-GF > 25 % | Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung | Keine 10 %-Grenze · Hälftesteuersatz möglich · Wahlrecht Rente/Kapital · IEF greift hier nicht |
| Belegschaft / Mitarbeiter:innen | Pensionskasse oder BKV | 10 %-Steuerprivileg · externe Verwaltung · einheitliches System · Insolvenzschutz von außen |
| Alle Mitarbeiter:innen (Sockel) | Zukunftssicherung § 3 EStG | € 300/Person/Jahr lohnsteuer- und SV-frei · einfache Administration |
Diese drei Bausteine lassen sich parallel betreiben. Die meisten unserer Mandant:innen bauen ein zweistöckiges Modell: Top-Lösung für den GF plus Belegschaftslösung über Pensionskasse oder BKV.
2. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG - die € 300-Regel
Der einfachste Einstieg in die Belegschaftsvorsorge ist die Zukunftssicherung. Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG darf der Arbeitgeber pro Mitarbeiter:in und Jahr bis zu € 300 in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung einzahlen - vollständig lohnsteuer- und SV-frei auf beiden Seiten.
Pro Mitarbeiter:in/Jahr
€ 300
Lohnsteuer- und SV-frei nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG.
Bei 8 Mitarbeiter:innen
€ 2.400
Pro Jahr in die Belegschaftsvorsorge, ohne Lohnnebenkosten.
Voraussetzung
Gruppenregel
Gilt für alle Mitarbeiter:innen oder definierte Gruppen (sachliche Differenzierung).
Die € 300 fließen typischerweise in eine Lebensversicherung mit Pensionsbezug - die Allianz „Meine Zukunftssicherung" ist der gängige Standard. Wichtig: Es handelt sich um eine Gruppenregel - entweder alle Mitarbeiter:innen oder eine sachlich definierte Gruppe (z. B. „alle Vollzeit-Angestellten ab 25 Jahren") wird gleichbehandelt.
Die € 300-Regel ist für jede Belegschaftsgröße geeignet, vor allem für kleine GmbHs mit 3–10 Mitarbeiter:innen, wo eine vollwertige Pensionskasse administrativ überdimensioniert wäre.
3. Bis 10 % der Lohnsumme - steuerfrei in Pensionskasse oder BKV
Über die € 300 hinaus gibt es einen zweiten, deutlich größeren Hebel: Der Arbeitgeber kann bis zu 10 % der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme in eine Pensionskasse oder BKV einzahlen - ebenfalls lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei (§ 4 Abs. 4 Z 2 EStG).
Bei einer GmbH mit € 400.000 Jahres-Lohnsumme sind das bis zu € 40.000/Jahr in die Belegschaftsvorsorge, die als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirkt.
| Posten | Behandlung 2026 |
|---|---|
| Arbeitgeberbeitrag in Pensionskasse / BKV | Betriebsausgabe, KöSt-mindernd |
| Lohnsteuer DN | 0 € in der Ansparphase |
| Lohnnebenkosten DG (SV + DB + DZ + KommSt) | 0 € auf den Beitrag |
| Versicherungssteuer (nur BKV-Beiträge) | 2,5 % begünstigt |
| Auszahlung BKV (Anteil aus AG-Beitrag) | laufende Einkommensteuer; 25 % steuerfrei bei Eigenbeitrag |
| Auszahlung Pensionskasse (AG-Beitrag) | 100 % lohnsteuerpflichtig |
4. Pensionskasse vs. BKV - der Vergleich
Wenn die Belegschaftsvorsorge über die € 300-Zukunftssicherung hinaus gehen soll, stehen zwei Modelle zur Auswahl: Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung (BKV).
| Kriterium | Pensionskasse | BKV |
|---|---|---|
| Anbieter | Pensionskasse AG (z. B. Allianz Pensionskasse) | Lebensversicherer (z. B. Allianz Elementar) |
| Garantie | Keine - Höhe abhängig vom Veranlagungsergebnis | Rechnungszins- und Rententafelgarantie |
| Renditeerwartung | Höher (Allianz PK 2025: konservativ 5,33 %, dynamisch 7,36 %) | Niedriger, dafür sicher |
| Aufsicht | FMA nach Pensionskassengesetz | FMA nach VAG 2016 |
| Auszahlung Standard | Lebenslange Rente | Lebenslange Rente |
| Kapitalabfindung | Nur bis € 16.500 Kapital (2026) | Nur bis € 16.500 Kapital (2026) |
| Versicherungssteuer auf AG-Beitrag | 0 % | 2,5 % |
| Auszahlung Steuerbehandlung | 100 % lohnsteuerpflichtig | 25 % steuerfrei bei Eigenbeitrag |
| Mitnahmemöglichkeit | Ja (zu neuem AG oder als Direkt-Verrentung) | Ja (Polizze geht auf DN über) |
Faustregel: Pensionskasse für renditeorientierte, größere Belegschaften. BKV für sicherheitsorientierte und kleinere Belegschaften. Viele GmbHs kombinieren beides nach Mitarbeitergruppen.
5. § 18 BPG - darf der GF mehr bekommen?
Eine häufige Frage in der Erstberatung: „Darf ich als GF eine viel höhere Firmenpension haben als meine Mitarbeiter:innen?" Die Antwort steht im Betriebspensionsgesetz.
§ 18 BPG schreibt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vor - keine willkürlichen Differenzierungen. Aber: § 18 Abs. 2 BPG erlaubt sachliche Differenzierungen ausdrücklich. Im Pensionskassenvertrag oder in den Zusagen können mehrere Leistungen für bestimmte Gruppen vereinbart werden - z. B. Führungskräfte, leitende Angestellte, übrige Belegschaft.
Sachlich zulässig sind Differenzierungen nach:
- Position und Verantwortung (GF, leitende Angestellte, übrige Mitarbeiter:innen)
- Vergütungsstruktur (höhere Sparbeitrags-Quote bei höherer Vergütung)
- Dauer der Betriebszugehörigkeit (Staffelung nach Dienstjahren)
- Beschäftigungsausmaß (Vollzeit/Teilzeit, Anpassung pro rata)
Wichtig: Wenn der GF zu 100 % beteiligt ist und die einzige Person mit einer Direktzusage, prüft das Finanzamt nicht primär § 18 BPG (Arbeitsrecht), sondern den Fremdvergleich und die verdeckte Gewinnausschüttung. Die Pensionshöhe muss angemessen sein - Überversorgungsgrenze 75–80 % des Letztbezuges (EStR Rz 3369 ff.).
6. Beispielrechnung: GmbH mit GF + 8 Mitarbeiter:innen
Beispiel · Stand 2026
Annahmen
GmbH-Jahresgewinn vor Steuern: € 350.000. GF-Brutto: € 9.000/Monat. Belegschaft: 8 Angestellte mit einer Gesamt-Brutto-Lohnsumme von € 360.000/Jahr (Durchschnitt € 45.000/Person/Jahr).
Stockwerk 1: Direktzusage für den GF
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Sparbeitrag in Firmenpension GF | € 18.000 |
| KöSt-Ersparnis (23 %) | € 4.140 |
| Lohnnebenkosten-Ersparnis (~29,5 % vs. Gehalt) | € 5.310 |
| Lohnsteuer-Stundung GF (~28 % effektiv) | € 5.040 |
Stockwerk 2a: Zukunftssicherung § 3 EStG für alle 8 Mitarbeiter:innen
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Beitrag (8 × € 300) | € 2.400 |
| Lohnsteuer DN | € 0 |
| Lohnnebenkosten DG | € 0 |
| KöSt-Ersparnis (23 %) | € 552 |
Stockwerk 2b: BKV-Sockel für die Belegschaft (3 % der Lohnsumme)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| BKV-Beitrag (3 % von € 360.000) | € 10.800 |
| Lohnsteuer DN | € 0 |
| Lohnnebenkosten DG-Ersparnis (~29,5 % vs. Gehalt) | € 3.186 |
| Versicherungssteuer (2,5 %) | € 270 |
| KöSt-Ersparnis GmbH (23 %) | € 2.484 |
Gesamtbild pro Jahr
| Position | Betrag |
|---|---|
| GmbH-Aufwand brutto (alle drei Stockwerke) | € 31.200 |
| Steuer- und SV-Ersparnis kumuliert | ~ € 20.712 |
| Echter Netto-Aufwand der GmbH nach allen Ersparnissen | ~ € 10.488 |
| Davon Pensionskapital-Aufbau GF (über 20 J. à 3 %) | ~ € 488.000 |
| Davon Pensionskapital Belegschaft kumuliert (20 J.) | ~ € 360.000 |
7. Mitarbeiterbindung - was die Zahlen sagen
Eine Firmenpension ist mehr als Vorsorge - sie ist ein Bindungsinstrument. Praxisstudien aus Österreich beziffern die durchschnittlichen Kosten pro Fluktuationsfall mit rund € 43.000 (HOGAPAGE Gastronomie, KompetenzCenter Mitarbeiterbindung).
Wie wirkt die Firmenpension als Bindungsinstrument konkret?
- Unverfallbarkeit: Der angesparte Pensionsanspruch bleibt nach 3 Jahren erhalten (§ 7 BPG). Vor 3 Jahren: keine Mitnahme.
- Laufende Arbeitgeberbeiträge entfallen bei Ausscheiden: Wer wechselt, verliert nicht den angesparten Wert, aber den weiteren Zustrom durch den alten Arbeitgeber.
- Sichtbarer Mehrwert auf dem Lohnzettel: Mitarbeiter:innen sehen jährlich, was der Arbeitgeber zusätzlich beiträgt - ein konkreter Vergütungsanteil.
- Recruiting-Argument: Eine bestehende Belegschaftspension ist im Stellenausschreibungstext ein hartes Differenzierungsmerkmal - vor allem in Branchen mit hoher Fluktuation.
Bei einer Fluktuationsersparnis von zwei Fällen pro Jahr durch erhöhte Bindung trägt sich eine Belegschafts-BKV in vielen Fällen wirtschaftlich selbst.
8. Wann sich was lohnt - Faustregeln nach Mitarbeiter:innenzahl
| Belegschaftsgröße | Empfohlene Belegschaftslösung | Begründung |
|---|---|---|
| 1–4 Mitarbeiter:innen | Zukunftssicherung § 3 EStG (€ 300/Person/Jahr) | Einfachste Administration · keine Mindestmengen · sofort lohnsteuer- und SV-frei |
| 5–15 Mitarbeiter:innen | § 3-Sockel + BKV (Allianz „Meine Zusatzpension") | Garantiezins, einfache Polizze pro Person · Mitnahme bei Wechsel |
| 15–30 Mitarbeiter:innen | BKV oder Pensionskasse · Gruppen-Modell | Differenzierung nach Gruppen (Führung, Angestellte) möglich · skalierbar |
| 30+ Mitarbeiter:innen | Pensionskasse mit Veranlagungsgemeinschaft (VRG) | Renditeorientierung, Mercer-Performance Allianz PK 2025: bis +7,36 % · institutioneller Standard |
Über allen Varianten: Die Direktzusage für den GF läuft parallel - unabhängig davon, welche Belegschaftslösung Sie wählen. Sie ist das obere Stockwerk, das Sie nicht für die Belegschaft kopieren müssen.
Häufige Fragen zur Belegschaftslösung
Darf der GF eine höhere Firmenpension haben als die Mitarbeiter:innen?
Ja. § 18 Abs. 2 BPG erlaubt sachliche Differenzierungen zwischen Gruppen von Arbeitnehmer:innen. Eine höhere Firmenpension für den GF und ein einheitliches Pensionskassen- oder BKV-Modell für die Belegschaft ist Praxis-Standard. Wichtig: Die Differenzierung muss sachlich begründbar sein (Position, Verantwortung, Vergütungsstruktur), nicht willkürlich.
Was ist die € 300-Regel nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG?
Der Arbeitgeber kann pro Mitarbeiter:in und Jahr bis zu € 300 in eine Zukunftssicherung (Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung) einzahlen - lohnsteuer- und SV-frei auf beiden Seiten. Voraussetzung: Gruppenregel (alle Mitarbeiter:innen oder sachlich definierte Gruppe). Bei 10 Mitarbeiter:innen sind das € 3.000/Jahr in die Belegschaftsvorsorge, ohne Lohnsteuer und ohne Sozialversicherung.
Pensionskasse oder BKV - was ist besser für die Belegschaft?
Pensionskasse: höhere Renditechancen (Allianz PK 2025: konservativ +5,33 %, dynamisch +7,36 %), keine Garantierente - die Höhe hängt vom Veranlagungsergebnis ab.
BKV: Rechnungszins- und Rententafelgarantie, dafür geringere Renditeerwartung. Für sicherheitsorientierte Belegschaften und kleinere Unternehmen ist die BKV oft die bessere Wahl. Renditeorientierte und größere Belegschaften profitieren von der Pensionskasse.
Wie viel kann ich als GmbH steuerfrei in die Pensionskasse oder BKV einzahlen?
Bis zu 10 % der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme der jeweiligen Mitarbeiter:innen sind lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei (§ 4 Abs. 4 Z 2 EStG). Bei einer GmbH mit € 400.000 Lohnsumme sind das bis zu € 40.000/Jahr - vollständig als Betriebsausgabe. Auf BKV-Beiträge fällt eine begünstigte Versicherungssteuer von 2,5 % an. Bei Pensionskassen-Beiträgen entfällt diese.
Bindet eine Firmenpension die Mitarbeiter:innen wirklich?
Studien aus der Praxis (HOGAPAGE Gastronomie, KompetenzCenter Mitarbeiterbindung) beziffern die durchschnittlichen Fluktuationskosten pro Fall mit rund € 43.000. Eine Firmenpension wirkt als Bindungsinstrument, weil bei Ausscheiden die laufenden Arbeitgeberbeiträge entfallen - der angesparte Pensionsanspruch bleibt nach 3 Jahren Unverfallbarkeit (§ 7 BPG) zwar erhalten, der Zustrom hört aber auf. Für Schlüsselkräfte ist das ein messbarer Bleibeanreiz.
Ab wie vielen Mitarbeiter:innen lohnt sich eine Pensionskasse oder BKV?
Faustregel: Ab 5–10 Mitarbeiter:innen lohnt sich eine BKV-Lösung. Bei unter 5 Mitarbeiter:innen ist die Zukunftssicherung nach § 3 EStG (€ 300/Person/Jahr) administrativ einfacher. Eine Pensionskasse ist typischerweise erst ab 15–20 Mitarbeiter:innen wirtschaftlich. In jedem Fall: Die Direktzusage für den GF läuft parallel - unabhängig von der Belegschaftsgröße.
Ihr zweistöckiges Modell in 30 Minuten
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Quellen & Belege
- § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG · Zukunftssicherung (€ 300/Person/Jahr) - ris.bka.gv.at · EStG
- § 4 Abs. 4 Z 2 EStG · 10 %-Lohnsummen-Grenze für Pensionskasse/BKV - ris.bka.gv.at
- § 18 BPG · Gleichbehandlungsgebot und sachliche Differenzierung - jusline.at · § 18 BPG
- § 7 BPG · Unverfallbarkeit nach 3 Jahren (Novelle 2018) - jusline.at · § 7 BPG
- FMA · Pensionskassensystem und Aufsicht - fma.gv.at
- BMF · Betriebliche Kollektivversicherung - bmf.gv.at · BKV
- Allianz Elementar Versicherungs-AG · „Meine Zusatzpension" (BKV) und „Meine Zukunftssicherung" - allianz.at · Firmenpension
- Allianz Pensionskasse · Mercer-Spitzenplätze 2025 (konservativ +5,33 %, ausgewogen +6,84 %, dynamisch +7,36 %) - allianzpk.at
- WKO · Lohnnebenkosten Dienstgeberanteil 2026 - wko.at
- HOGAPAGE · BKV im Gastgewerbe - Mitarbeiterbindung messbar steigern - hogapage.at
Stand der Daten: Mai 2026. Modellrechnungen verwenden Standardannahmen; tatsächliche Werte hängen von der individuellen Bilanzsituation, Belegschaftsstruktur und der konkreten Tarifgestaltung der Allianz Elementar Versicherungs-AG ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.