1. Erstinformation
Die Agentur Sturm GmbH, betreibend unter der Marke betriebs-vorsorge.at, ist als Versicherungsagent gewerblich tätig (GISA-Zahl: 37489939, Gewerbewortlaut „Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent").
Wir vermitteln und beraten in Versicherungsangelegenheiten - insbesondere im Bereich Firmenpensionen für österreichische GmbH-Geschäftsführer:innen. Wir sind exklusiv für die Allianz Elementar Versicherungs-AG (Sach- und Unfall) und die Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG (Leben) tätig und vermitteln nur deren Produkte.
Eintragung im Versicherungsvermittlerregister
Die Eintragung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ist abrufbar unter gisa.gv.at/fa/37489939.
Was bedeutet „Versicherungsagent"?
Ein Versicherungsagent ist ein gewerblicher Vermittler, der für einen oder mehrere bestimmte Versicherer tätig wird. Anders als ein Versicherungsmakler - der unabhängig und im Auftrag des Kunden im gesamten Markt vergleicht - ist der Agent vertraglich mit den von ihm vertretenen Versicherern verbunden und vermittelt nur deren Produkte.
2. Welche Versicherer wir vertreten
Die Agentur Sturm GmbH ist exklusiv für zwei Allianz-Gesellschaften tätig (Agenturverhältnisse seit 01.09.2024):
- Allianz Elementar Versicherungs-AG (FN 34004g), Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien - Sach- und Unfallversicherung
- Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG (FN 31532x), Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien - Lebens- und Vorsorge-Produkte (insbesondere Firmenpension)
Eine ausgewogene Untersuchung des gesamten Versicherungsmarktes findet aufgrund der exklusiven Agenturbindung nicht statt. Diese Einschränkung wird Ihnen vor jeder Beratung transparent gemacht.
Wenn Sie eine marktweite Vergleichsanalyse wünschen, weisen wir Sie auf unabhängige Versicherungsmakler hin.
3. Vergütung
Sie zahlen uns kein Honorar. Unsere Beratung, Strukturierung und Umsetzung sind für Sie vollständig kostenfrei.
Unsere Vergütung erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Allianz-Gesellschaft und besteht aus zwei Komponenten: einer Abschlussvergütung bei Vertragsabschluss und einer laufenden Bestandsvergütung während der Vertragsdauer. Die Höhe richtet sich nach Sparte, Vertragslaufzeit und Beitragshöhe. Diese Vergütung ist in der Versicherungsprämie kalkulatorisch enthalten - Sie zahlen kein zusätzliches Honorar.
Auf Wunsch legen wir Ihnen die konkrete Höhe der Vergütung vor Vertragsabschluss offen.
4. Beratungsdokumentation
Nach § 137g GewO sind wir verpflichtet, jede Beratung zu dokumentieren. Sie erhalten nach jedem Beratungsgespräch eine schriftliche Zusammenfassung, die enthält:
- Ihre angegebenen Wünsche und Bedürfnisse
- Unsere konkrete Empfehlung mit Begründung
- Wesentliche Vertragsmerkmale der empfohlenen Lösung
- Hinweis auf Risiken, Kosten und steuerliche Aspekte
Diese Dokumentation dient Ihrer Sicherheit und ermöglicht Ihnen, jede Empfehlung nachträglich nachzuvollziehen.
5. Beteiligungen
Die Agentur Sturm GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen eine Beteiligung an uns, die 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals übersteigt.
6. Berufshaftpflicht
Die Agentur Sturm GmbH unterhält keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Die Haftung für die Vermittlungstätigkeit wird gemäß § 137c Abs. 2 GewO 1994 von den beiden vertretenen Allianz-Gesellschaften (siehe Abschnitt 2) getragen (Tag der Haftungsübernahme: 01.09.2024).
Geltungsbereich: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und Schweiz.
7. Beschwerdeweg
Sollten Sie mit unserer Tätigkeit nicht zufrieden sein, sprechen Sie uns bitte zunächst direkt an:
E-Mail: office@betriebs-vorsorge.at
Telefon: +43 660 636 61 89
Außergerichtliche Streitbeilegung
Falls keine Einigung erzielt werden kann, stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:
- Fachverband der Versicherungsagenten, Wirtschaftskammer Österreich - versicherungsagenten.at
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (unabhängige Schlichtungsstelle) - verbraucherschlichtung.at
- Gewerberechtliche Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk)
- Finanzmarktaufsicht (FMA) - für Beschwerden gegenüber dem Versicherungsunternehmen (Allianz): fma.gv.at
- Online-Streitbeilegung der EU-Kommission: ec.europa.eu/consumers/odr
Die Agentur Sturm GmbH ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist aber bereit, im Einzelfall daran mitzuwirken.
8. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz (FAGG / FernFinG / VersVG)
14-tägiges Rücktrittsrecht
Bei Versicherungsverträgen, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden - also ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit, z. B. per Telefon, E-Mail, Online-Formular oder SMS-TAN - steht Ihnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu (§ 5c VersVG in Verbindung mit § 11 FernFinG).
Beginn der Frist
Die Frist beginnt mit Aushändigung der Versicherungspolizze samt der vollständigen Verbraucherinformation. Erhalten Sie diese Unterlagen nicht oder unvollständig, beginnt die Frist erst mit ordnungsgemäßer Nachholung der Informationspflicht.
Form des Rücktritts
Der Rücktritt bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung in Textform (Brief, E-Mail, Fax) an die jeweilige Allianz-Gesellschaft (Vertragspartner Ihres Versicherungsvertrags), Wiedner Gürtel 9–13, 1100 Wien.
Rechtsfolgen
Mit dem Rücktritt erlischt der Versicherungsvertrag ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Bereits geleistete Prämienanteile werden anteilig erstattet, soweit der Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat. Ist der Versicherungsschutz auf Ihren Wunsch bereits aktiviert worden, kann ein Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung anfallen.
Kein Rücktrittsrecht in folgenden Fällen
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat (§ 8 Abs. 1 Z 2 FAGG) und in den weiteren gesetzlich geregelten Ausnahmen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und alle Beratungsleistungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Regelungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
10. Anwendbare Rechtsvorschriften
- Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 137 ff. (Versicherungsvermittlung)
- Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und FernFinG
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG)
Die jeweils gültige Fassung ist abrufbar unter ris.bka.gv.at.