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Rund 21.000 Einpersonen-GmbHs gibt es in Österreich (WKO, Dezember 2024). Für alle davon funktioniert die Firmenpension genauso wie für größere Gesellschaften - steuerlich gibt es keinen Unterschied. Auch die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft, seit 1.1.2024) ist steuerlich identisch zur GmbH zu behandeln.
Bei € 14.400 Sparbeitrag/Jahr und € 200.000 Jahresgewinn ergibt sich eine Steuer- und SV-Ersparnis von rund € 11.000 pro Jahr - und ein erwartetes Pensionskapital von ~ € 270.000 über 15 Jahre. Der wichtigste Punkt bei Einpersonen-Konstellationen: Schriftform-Disziplin und saubere Dokumentation.
1. Wer ist „Einpersonen-GmbH"?
Eine Einpersonen-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der eine Person sowohl der einzige Gesellschafter als auch der einzige Geschäftsführer ist und keine weiteren Angestellten beschäftigt werden. Diese Konstellation ist in Österreich extrem verbreitet:
Einpersonen-GmbHs (12/2024)
~ 21.000
5,8 % der 361.932 EPU in Österreich (WKO).
GmbHs gesamt (10/2022)
~ 100.500
Zweithäufigste Rechtsform nach Einzelunternehmen (Statistik Austria).
FlexCos im Firmenbuch
~ 1.300
Stand Ende August 2025, davon 722 Gründungen 2024.
Die meisten Einpersonen-GmbHs sind beratende, kreative oder technische Tätigkeiten: IT-Berater:innen, Consultants, Architekt:innen, Mediziner:innen, Steuerberater:innen, Anwält:innen - Bereiche, in denen sich der Schritt von der Einzelunternehmung in die GmbH lohnt, sobald der Jahresgewinn die € 100.000-Marke überschreitet.
2. Gilt die Firmenpension auch für eine 1-Person-GmbH?
Ja. Die Firmenpension funktioniert in einer Einpersonen-GmbH genauso wie in jeder anderen GmbH. Die häufigste Sorge - „Gibt es da nicht ein Gleichbehandlungs-Problem?" - ist unbegründet.
Hintergrund: § 18 BPG (Betriebspensionsgesetz) schreibt zwar einen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vor - willkürliche oder unsachliche Differenzierungen zwischen Arbeitnehmergruppen sind unzulässig. Aber: wenn nur eine Person im Unternehmen tätig ist, gibt es kein Vergleichs-Kollektiv. Es kann niemand ungleich behandelt werden, weil es keine zweite Person gibt.
Die Finanz prüft stattdessen mit anderem Fokus:
- Fremdvergleich: Hätte ein vergleichbarer Fremdgeschäftsführer dasselbe Paket bekommen? Die Antwort ergibt sich aus Branche, Verantwortung und Marktentgelt.
- Angemessenheit: Die Pensionshöhe muss im Verhältnis zum Aktivbezug stehen (Überversorgungsgrenze 75–80 % des Letztbezuges).
- Schriftform und Form: Gesellschafterbeschluss, Pensionsvertrag, klare Klauseln.
3. FlexCo seit 1.1.2024 - steuerlich identisch zur GmbH
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo bzw. FlexKapG) wurde mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG, BGBl. I Nr. 179/2023) zum 1. Jänner 2024 als neue Rechtsform eingeführt. Sie ist eine hybride Form zwischen GmbH und AG, primär für Startups und kleine Wachstumsunternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung gedacht.
Pensions-steuerlich gibt es keinen Unterschied zur klassischen GmbH:
| Kriterium | GmbH | FlexCo |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 23 % | 23 % |
| KESt auf Ausschüttung | 27,5 % | 27,5 % |
| Mindest-KöSt p.a. | € 500 | € 500 |
| Mindeststammkapital | € 10.000 | € 10.000 |
| Firmenpension möglich | Ja | Ja |
| § 14 EStG-Rückstellung | identisch | identisch |
Der einzige Unterschied bei der FlexCo: Sie erlaubt zusätzlich zu klassischen Geschäftsanteilen sogenannte Unternehmenswert-Anteile (UWA) - stimmrechtslose Anteile bis maximal 24,9999 % des Stammkapitals, die nur am Bilanzgewinn und Liquidationserlös teilhaben. Für die Pensionsplanung ist das irrelevant.
Wer überlegt, wegen der Firmenpension von GmbH auf FlexCo umzusteigen, kann sich das sparen. Wer eine FlexCo gründet (oder schon hat), kann die Firmenpension genauso strukturieren.
4. Spezialfall Freiberufler:innen mit GmbH-Konstrukt
Viele Ärzt:innen, Anwält:innen, Steuerberater:innen und Notar:innen wickeln ihre Tätigkeit über eine GmbH ab - typischerweise als Einpersonen-Konstellation („Dr. Müller GmbH", „Mag. Huber Steuerberatungs-GmbH"). Hier entsteht eine besondere Konstellation:
Berufsständische Versorgung + Firmenpension parallel
Freiberufler:innen sind in einem eigenen berufsständischen Versorgungssystem pflichtversichert:
- Ärzt:innen / Zahnärzt:innen: Wohlfahrtsfonds der Landes-Ärztekammer. Grundpension bei vollem angesparten Pensionsanspruch in Wien: ~ € 1.250/Monat (Stand 2026).
- Apotheker:innen (selbständig): Pharmazeutische Gehaltskasse / FSVG.
- Rechtsanwält:innen: Versorgungseinrichtung der RA-Kammer.
- Notar:innen: Versorgungsanstalt des österreichischen Notariats (VAN).
- Steuerberater:innen / Wirtschaftsprüfer:innen: GSVG / SVS.
Die Firmenpension kommt zusätzlich obendrauf - als zweite oder dritte Säule. Bei einem Wohlfahrtsfonds-Niveau von typischerweise € 1.200–3.500/Monat ist die Zusatzpension aus der GmbH oft entscheidend für den Lebensstandard.
Beispiel: Ärzt:in, 52, GF einer Ärzte-GmbH mit € 180.000 Aktivbezug. Wohlfahrtsfonds-Pension mit 65: rund € 3.500/Monat. Firmenpension zusätzlich: bei € 24.000 Sparbeitrag/Jahr über 13 Jahre ein Endkapital von rund € 380.000 - verrentet rund € 1.330/Monat auf Lebenszeit. Gesamtpension dadurch rund € 4.830/Monat statt nur Wohlfahrtsfonds.
5. Beispielrechnung - Einpersonen-GmbH, € 200.000 Jahresgewinn
Annahme: Einpersonen-GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführer 45 Jahre alt, GF-Brutto € 8.000/Monat (€ 96.000/Jahr), Jahresgewinn der GmbH € 200.000 vor GF-Bezug. Sparbeitrag in die Firmenpension: € 14.400/Jahr (€ 1.200/Monat). Restlaufzeit bis 65: 20 Jahre.
Beispiel · Stand 2026
Einpersonen-GmbH, € 200.000 Gewinn, € 8.000 GF-Brutto, € 14.400 Sparbeitrag/Jahr
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Sparbeitrag pro Jahr | € 14.400 |
| KöSt-Ersparnis pro Jahr (23 %) | € 3.312 |
| Lohnnebenkosten-Ersparnis pro Jahr (~29,5 %) | € 4.248 |
| Lohnsteuer-Ersparnis pro Jahr (bis 50 % Grenze) | € 3.500–7.200 |
| Gesamt-Ersparnis pro Jahr | ~ € 11.000 |
| Eingezahlt über 20 Jahre | € 288.000 |
| Endkapital bei 3,0 % p.a. Verzinsung | ~ € 390.000 |
| Monatliche Pension bei Verrentung 4,2 % | ~ € 1.365 |
Ohne Firmenpension würden über 20 Jahre ~ € 220.000 als Steuern und Lohnnebenkosten an die Republik fließen. Mit Firmenpension bleibt dieser Betrag im System und arbeitet für Sie.
6. Worauf bei Einpersonen-Konstellationen besonders zu achten ist
In einer Einpersonen-GmbH ist die Person, die den Pensionsvertrag erstellt, dieselbe Person, die ihn unterschreibt. Das macht Schriftform-Disziplin wichtiger als bei größeren Gesellschaften - die Finanz prüft genau, ob alle Formalien sauber abgewickelt wurden.
Schriftform-Disziplin
Der Pensionsvertrag muss als formaler Gesellschafterbeschluss vorliegen, nicht nur als informelle Vereinbarung. Inhalt: Höhe der Zusage, Beginn, Pensionsalter, Anpassungsklausel, Widerrufsklausel, Hinterbliebenenregelung, Invaliditätsregelung.
Mindesterdienungszeit
Zwischen Vertragsabschluss und Pensionsantritt müssen mindestens 7 Jahre liegen (BMF Einkommensteuerrichtlinien, VwGH-Rechtsprechung). Wer mit 58 abschließt und mit 65 in Pension geht, ist gerade noch im grünen Bereich.
Probezeit bei Neugründung
Bei Neugründung einer GmbH wird üblicherweise eine Wartezeit von 5 Jahren verlangt, bevor die Firmenpension zugesagt wird. Bei bereits bestehender GmbH genügt typischerweise eine Anstellungsdauer von 2–3 Jahren als Geschäftsführer:in. Sonst greift der Fremdvergleichs-Test: kein vernünftiger Fremdgeschäftsführer würde direkt nach Einstellung eine Firmenpension zugesagt bekommen.
Saubere Bilanzierung
Die Pensionsrückstellung nach § 14 EStG ist autark vom Versicherungstarif zu rechnen (Rechnungszinssatz steuerlich 6 %, UGB-Bilanz davon abweichend). Die Wertpapierdeckungs-Pflicht (50 % der Vorjahresrückstellung) wird durch die Allianz-Rückdeckungsversicherung automatisch erfüllt - fehlt sie, droht ein 30 %-Gewinnzuschlag. Bei der Einpersonen-GmbH ist die Steuerberatung hier alleinverantwortlich; eine zweite Person, die mitgegenliest, gibt es nicht.
7. Wann FlexCo vs. GmbH sinnvoller ist
Die kurze Antwort: Aktuell macht es bei der Pensionsplanung praktisch keinen Unterschied. Pensions-steuerlich sind FlexCo und GmbH identisch.
Wo die FlexCo Vorteile bringt:
- Mitarbeiterbeteiligung: Unternehmenswert-Anteile (UWA, bis 24,9999 % des Stammkapitals) erleichtern Beteiligungsmodelle ohne Notariatsakt.
- Anteilsübertragung: Bei UWA kein Notariatsakt erforderlich; einfache Abtretung möglich.
- Umlaufbeschlüsse: ohne Einstimmigkeit möglich.
- Eigenanteilserwerb: leichter zulässig.
Für eine reine Einpersonen-Konstellation ohne Beteiligungspläne ergibt der Wechsel von GmbH auf FlexCo also keinen Mehrwert - die FlexCo wurde vor allem für Startups mit Mitarbeiterbeteiligung konzipiert. Das spiegelt sich auch in den Zahlen: Ende 2025 gab es nur ~ 1.300 FlexCos in Österreich, gegenüber ~ 100.500 GmbHs.
Wer bereits eine GmbH hat: bleiben. Wer neu gründet und keine Mitarbeiterbeteiligung plant: ebenfalls GmbH. Die Firmenpension funktioniert in beiden gleichermaßen.
Häufige Fragen zur Einpersonen-Konstellation
Gilt die Firmenpension auch für eine Einpersonen-GmbH?
Ja. Die Firmenpension funktioniert in einer Einpersonen-GmbH genauso wie in jeder anderen GmbH. Das Gleichbehandlungsgebot des § 18 BPG greift nicht, weil kein Vergleichs-Kollektiv existiert - wenn nur eine Person im Unternehmen tätig ist, gibt es niemanden, der ungleich behandelt werden könnte.
Steuerlich gelten dieselben Regeln: 23 % KöSt-Ersparnis durch die Betriebsausgabe, kein Lohnnebenkostenanteil, Steuerstundung beim GF bis zur Auszahlungsphase.
Ist die FlexCo steuerlich wie eine GmbH zu behandeln?
Ja, vollständig. Die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft nach FlexKapGG, seit 1.1.2024) ist steuerlich identisch zur GmbH zu behandeln: 23 % Körperschaftsteuer, 27,5 % Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen, Mindest-KöSt € 500/Jahr.
Pensionsverpflichtungen nach § 14 EStG und alle ertragsteuerlichen Regeln gelten in der FlexCo identisch - die Firmenpension funktioniert genauso. Es gibt keinen pensions-strategischen Grund, von GmbH auf FlexCo zu wechseln.
Wie groß ist die Steuerersparnis bei einer Einpersonen-GmbH konkret?
Bei einem Jahresgewinn von € 200.000 und einem GF-Brutto von € 8.000/Monat ergibt ein Sparbeitrag von € 14.400/Jahr eine Gesamt-Ersparnis von rund € 11.000 pro Jahr:
- € 3.312 KöSt-Ersparnis (23 % auf € 14.400)
- € 4.248 Lohnnebenkosten-Ersparnis (~29,5 %)
- € 3.500–7.200 Lohnsteuer-Ersparnis (bis 50 % Grenze)
Über 15 Beitragsjahre sind das rund € 165.000 - bei einem Endkapital von etwa € 270.000 (bei 3,0 % p.a. Verzinsung).
Geht die Firmenpension auch bei einer Steuerberatungs- oder Ärzte-GmbH?
Ja. Wenn Sie als Freiberufler:in (Ärzt:in, Anwält:in, Steuerberater:in) Ihre Tätigkeit über eine GmbH abwickeln, läuft Ihre Pflichtversicherung über das jeweilige berufsständische System (Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer, Versorgungseinrichtung der RA-Kammer, GSVG bei Steuerberater:innen).
Die Firmenpension kommt zusätzlich obendrauf - als zweite oder dritte Säule. Bei einem Wohlfahrtsfonds-Niveau von typischerweise € 1.200–3.500/Monat ist die Zusatzpension aus der GmbH oft entscheidend für den Lebensstandard.
Worauf muss man bei einer Einpersonen-GmbH besonders achten?
Drei Punkte:
- Schriftform-Disziplin: Der Pensionsvertrag muss als formaler Gesellschafterbeschluss vorliegen, weil keine Gegenüber-Konstellation existiert.
- Mindesterdienungszeit: Mindestens 7 Jahre bis Pensionsantritt (BMF Einkommensteuerrichtlinien, VwGH).
- Probezeit bei Neugründung: Üblicherweise 5 Jahre Wartezeit, bevor die Zusage erteilt wird (Fremdvergleichs-Test).
Diese Punkte sind formal, aber strafbewehrt: ein Fehler kostet die steuerliche Anerkennung. Deshalb begleiten wir die Strukturierung von Anfang an gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Wann ist FlexCo gegenüber GmbH bei der Pensionsplanung sinnvoller?
Aktuell macht es bei der Pensionsplanung praktisch keinen Unterschied. Die FlexCo bringt Vorteile bei Mitarbeiterbeteiligung (Unternehmenswert-Anteile), Anteilsübertragung und Gründungs-Formalien - aber pensions-steuerlich ist sie identisch zur GmbH.
Ende 2025 gab es nur rund 1.300 FlexCos in Österreich (gegenüber ~ 100.500 GmbHs). Wer bereits eine GmbH hat, hat keinen pensions-strategischen Grund umzusteigen.
Ihre Zahl in 30 Minuten
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Quellen & Belege
- WKO · Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo) - wko.at
- WKO · EPU Zahlen, Daten, Fakten 2024 (~ 21.000 Einpersonen-GmbHs) - wko.at/epu
- Statistik Austria · Unternehmensdemografie / Rechtsformen - statistik.at
- FlexKapGG, BGBl. I Nr. 179/2023 (Flexible Kapitalgesellschaft, seit 1.1.2024) - ris.bka.gv.at
- § 14 EStG 1988 (Pensionsrückstellung, Wertpapierdeckung) - jusline.at
- § 18 BPG (Gleichbehandlungsgebot Betriebspensionsgesetz) - jusline.at
- BMF · Einkommensteuerrichtlinien EStR 2000 Rz 3369 ff. (Pensionsrückstellung, Überversorgung) - findok.bmf.gv.at
- Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Wien - wohlfahrtsfonds.wien
- extrajournal.net · FlexCo-Bestand Ende August 2025 (~ 1.300 FlexCos) - extrajournal.net
- Allianz Elementar Versicherungs-AG · Tarifgrundlagen Firmenpension - allianz.at
Stand der Daten: Mai 2026. Modellrechnungen verwenden Standardannahmen (Verzinsung 3,0 % p.a., Verrentung 4,2 % p.a.); tatsächliche Werte hängen von Bilanz, GF-Bezug, Alter und Tarifgeneration ab. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) der Allianz Elementar Versicherungs-AG. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuer- oder Pensionsberatung.